1 /6Ab 22 Uhr herrscht absolute Ruhe? Von 22 bis 6 Uhr gilt in Wien zwar die gesetzlich definierte Nachtzeit, eine allgemeine „absolute Nachtruhe“ bedeutet das aber nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der verursachte Lärm tatsächlich störend und ungebührlich ist.
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2 /6 Wer spät nach Hause kommt, muss nicht ungewaschen ins Bett: Duschen, die Toilette benutzen oder noch etwas kochen sind grundsätzlich kein Problem. Solche Tätigkeiten gehören in der Regel zum normalen Wohnen und verursachen üblicherweise keinen ungebührlichen Lärm.
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3 /6 Bei Waschmaschine, Staubsauger, lauter Musik oder Heimwerken sieht die Sache schon anders aus. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an – etwa darauf, wie laut und lange der Lärm zu hören ist und zu welcher Tageszeit er entsteht.
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4 /6 Eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe gibt es für Wiener Mieter nicht. Allerdings können im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung sehr wohl zusätzliche Ruhezeiten festgelegt sein.
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5 /6 Auch an Sonn- und Feiertagen ist nicht jede normale Tätigkeit in der Wohnung verboten. Bei vermeidbarem Lärm wird allerdings ein strengerer Maßstab angelegt – besonders lautes Bohren, Hämmern oder aufgedrehte Musik können deshalb schneller zum Problem werden.
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6 /6 Wer in Wien "ungebührlicherweise störenden Lärm" verursacht, muss im Ernstfall mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro rechnen. Bei wiederholten erheblichen Störungen können außerdem weitere rechtliche Schritte folgen.