Ab 22 Uhr verboten? Diese Lärm-Regeln gelten in Wien
Heute.at
  • Ab 22 Uhr herrscht absolute Ruhe? Die wohl bekannteste Regel stimmt so nicht: Von 22 bis 6 Uhr gilt in Wien zwar die gesetzlich definierte Nachtzeit, eine allgemeine „absolute Nachtruhe“ bedeutet das aber nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der verursachte Lärm tatsächlich störend und ungebührlich ist.
    1 /6 Ab 22 Uhr herrscht absolute Ruhe? Von 22 bis 6 Uhr gilt in Wien zwar die gesetzlich definierte Nachtzeit, eine allgemeine „absolute Nachtruhe“ bedeutet das aber nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob der verursachte Lärm tatsächlich störend und ungebührlich ist.
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  • Wer spät nach Hause kommt, muss nicht ungewaschen ins Bett: Duschen, die Toilette benutzen oder noch etwas kochen sind grundsätzlich kein Problem. Solche Tätigkeiten gehören in der Regel zum normalen Wohnen und verursachen üblicherweise keinen ungebührlichen Lärm.
    2 /6 Wer spät nach Hause kommt, muss nicht ungewaschen ins Bett: Duschen, die Toilette benutzen oder noch etwas kochen sind grundsätzlich kein Problem. Solche Tätigkeiten gehören in der Regel zum normalen Wohnen und verursachen üblicherweise keinen ungebührlichen Lärm.
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  • Waschmaschine mit Wäsche
    3 /6 Bei Waschmaschine, Staubsauger, lauter Musik oder Heimwerken sieht die Sache schon anders aus. Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an – etwa darauf, wie laut und lange der Lärm zu hören ist und zu welcher Tageszeit er entsteht.
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  • Zwischen 12 und 14 Uhr automatisch mucksmäuschenstill sein? Eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe gibt es für Wiener Mieter nicht. Allerdings können im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung sehr wohl zusätzliche Ruhezeiten festgelegt sein.
    4 /6 Eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe gibt es für Wiener Mieter nicht. Allerdings können im Mietvertrag oder in einer wirksam vereinbarten Hausordnung sehr wohl zusätzliche Ruhezeiten festgelegt sein.
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  • 5 /6 Auch an Sonn- und Feiertagen ist nicht jede normale Tätigkeit in der Wohnung verboten. Bei vermeidbarem Lärm wird allerdings ein strengerer Maßstab angelegt – besonders lautes Bohren, Hämmern oder aufgedrehte Musik können deshalb schneller zum Problem werden.
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  • Ein Wiener terrorisiert seine Nachbarn in Wieden: Er hat schon mehrere Mieter angegriffen. Die Bewohner leben in Angst.
    6 /6 Wer in Wien "ungebührlicherweise störenden Lärm" verursacht, muss im Ernstfall mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro rechnen. Bei wiederholten erheblichen Störungen können außerdem weitere rechtliche Schritte folgen.
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