1 /7 Im ersten Stock dieses Gewerbegebäudes soll ein Rotlichtbetrieb entstehen.
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2 /7 Gegen das Baugesuch gingen zahlreiche Einsprachen aus der Anwohnerschaft ein.
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20 Minuten
3 /7 Diese hat der Regierungsstatthalter nun aber abgewiesen.
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20 Minuten
4 /7 "Prostitution existiert und die Gesetzgebung sieht vor, dass die Sexarbeiterinnen ihr Gewerbe unter möglichst ordentlichen Umständen ausüben können", so Regierungsstatthalter Marc Fritschi
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privat
5 /7 Die Arbeits- und Nebenräume würden die baurechtlichen Anforderungen erfüllen.
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6 /7 "Auf dem Grundstück stehen genügend Parkplätze zu Verfügung und es ist notorisch, dass Bordellbesucher sich diskret verhalten; eine unzulässige Nachtruhestörung ist nicht zu erwarten."
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Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger
7 /7 Und: Ideelle und moralische Bedenken gegen das Gewerbe sind rechtlich nicht maßgebend.