Auch die 9 Wiener Hunde-Regeln müssen Sie kennen
Heute.at
  • 1 /10 Folgende neun Punkte der Tierhalteverordnung gelten in Wien für alle Hundehalter.
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    (Bild: picturedesk.com/APA)
  • 2 /10 2x täglich Menschenkontakt: Wer einen Hund hält, muss ihm mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewähren.
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  • 3 /10 Täglich Gassi gehen: Wer seinen Hund nicht mindestens einmal täglich ausführt, macht sich strafbar. Hunde, die vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden, müssen sich zudem mehrmals täglich im Freien erleichtern können.
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  • 4 /10 8 Wochen bei der Mutter: Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen von der Mutter getrennt werden. Ausnahmen sind möglich, wenn die Trennung aus medizinischen Gründen nötig ist.
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    (Bild: keine Quellenangabe)
  • 5 /10 Passende Maulkörbe:Über die Notwendigkeit von Maulkörben wurde in den letzten Tagen kontrovers diskutiert. Bei allen Beißkörben gilt jedoch bereits heute: Sie müssen der Größe und Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein. Die Tiere müssen damit Hecheln und Wassertrinken können.
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    (Bild: Unsplash.com)
  • 6 /10 Strenge Hundehütten-Regeln: Wer einen Hund im Freien hält, muss ihm eine Hundehütte zur Verfügung stellen. Diese muss aus wärmedämmendem Material hergestellt sein und einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben. Weiter ist eine trockene Unterlage Pflicht, genauso wie genügend Platz für den Vierbeiner. Werden mehrere Hunde gemeinsam gehalten, müssen die Hundehütten so dimensioniert sein, dass sie mehrere Hunde konfliktfrei nützen können.
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  • 7 /10 Lichteinfall im Haus: Auch die Frage, wie viel Tageslicht ein Hund genießen soll, ist in der Verordnung genau beantwortet. Und zwar müssen die Öffnungen für Tageslicht - also die Fenster - so bemessen sein, dass ihre Fläche mindestens 12,5 Prozent der Bodenfläche beträgt.
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    (Bild: keine Quellenangabe)
  • 8 /10 Zwinger mit Drehknauf: Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Die Zwingerfläche muss mindestens 15 Quadratmeter betragen - Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen sein, Schatten muss jederzeit zur Verfügung stehen. An der Innenseite müssen die Zwingertüren einen Drehknauf aufweisen. Die Türen müssen nach innen aufschwingen.
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  • 9 /10 Sport nur in Maße: Sportausübung ist nur mit Hunden zulässig, die hierfür physiologisch und psychologisch geeignet sind. Der Sport darf den Gesundheitszustandes des Tieres nicht beeinträchtigen.
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  • 10 /10 Mindestalter für Schlittenhunde: Auch die Haltung von Schlittenhunden ist genau geregelt. So ist Teilnahme an Trainingscamps erst erlaubt, wenn die teilnehmenden Tiere mindestens den 12. Lebensmonat vollendet haben. An Sprintrennen dürfen die Hunde erst ab 15 Monaten teilnehmen, an Mittel- und Langdistanzrennen ab 18 Monaten.
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