1 /3 Das Schweizer Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll eigentlich zur Verfolgung von Kriminellen im Internet dienen. Nun bekommen aber auch Normalbürger die Konsequenzen zu spüren.
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2 /3 Denn: Künftig sollen die Fahnder des Bundes bei Bedarf genau nachverfolgen können, wer sich wann und wo im Internet aufhält. Offene WLAN-Hotspots ohne Passwortschutz sind mit diesem Ziel nicht vereinbar.
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3 /3 Das "Büpf" tritt 2018 in Kraft. Das Referendum dagegen war nicht zustande gekommen.