Bilder: Brand von Großraummülltonnen in Schwertberg
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  • Schwertberg, 20. September 2026: Ein aufmerksamer Anrainer – der Feuerwehrkommandant, der direkt gegenüber wohnt – nahm Sonntagmorgen einen Feuerschein aus dem Bereich von Großraummülltonnen wahr. In unmittelbarer Nähe befand sich zudem ein geparktes Fahrzeug. Er setzte umgehend den Notruf ab. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sofort das Fahrzeug sowie die angrenzenden Sträucher gekühlt, um eine Brandausbreitung zu verhindern.  Durch die rasche Branderkennung und das schnelle Einschreiten unserer Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf das abgestellte Fahrzeug und weitere Mülltonnen verhindert werden. Die Feuerwehr mahnt aus aktuellem Anlass: "Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten ist strengstens verboten. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zufahren und ihre Einsatzmittel einsetzen können. Gerade bei Bränden und Personenrettungen können wenige Minuten entscheidend sein!"
    1 /6 Schwertberg, 20. September 2026: Ein aufmerksamer Anrainer – der Feuerwehrkommandant, der direkt gegenüber wohnt – nahm Sonntagmorgen einen Feuerschein aus dem Bereich von Großraummülltonnen wahr.
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  • Schwertberg, 20. September 2026: Ein aufmerksamer Anrainer – der Feuerwehrkommandant, der direkt gegenüber wohnt – nahm Sonntagmorgen einen Feuerschein aus dem Bereich von Großraummülltonnen wahr. In unmittelbarer Nähe befand sich zudem ein geparktes Fahrzeug. Er setzte umgehend den Notruf ab. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sofort das Fahrzeug sowie die angrenzenden Sträucher gekühlt, um eine Brandausbreitung zu verhindern.  Durch die rasche Branderkennung und das schnelle Einschreiten unserer Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf das abgestellte Fahrzeug und weitere Mülltonnen verhindert werden. Die Feuerwehr mahnt aus aktuellem Anlass: "Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten ist strengstens verboten. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zufahren und ihre Einsatzmittel einsetzen können. Gerade bei Bränden und Personenrettungen können wenige Minuten entscheidend sein!"
    2 /6 In unmittelbarer Nähe befand sich zudem ein geparktes Fahrzeug. Er setzte umgehend den Notruf ab.
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  • Schwertberg, 20. September 2026: Ein aufmerksamer Anrainer – der Feuerwehrkommandant, der direkt gegenüber wohnt – nahm Sonntagmorgen einen Feuerschein aus dem Bereich von Großraummülltonnen wahr. In unmittelbarer Nähe befand sich zudem ein geparktes Fahrzeug. Er setzte umgehend den Notruf ab. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sofort das Fahrzeug sowie die angrenzenden Sträucher gekühlt, um eine Brandausbreitung zu verhindern.  Durch die rasche Branderkennung und das schnelle Einschreiten unserer Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf das abgestellte Fahrzeug und weitere Mülltonnen verhindert werden. Die Feuerwehr mahnt aus aktuellem Anlass: "Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten ist strengstens verboten. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zufahren und ihre Einsatzmittel einsetzen können. Gerade bei Bränden und Personenrettungen können wenige Minuten entscheidend sein!"
    3 /6 Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sofort das Fahrzeug sowie die angrenzenden Sträucher gekühlt, um eine Brandausbreitung zu verhindern, was gelang.
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  • Schwertberg, 20. September 2026: Ein aufmerksamer Anrainer – der Feuerwehrkommandant, der direkt gegenüber wohnt – nahm Sonntagmorgen einen Feuerschein aus dem Bereich von Großraummülltonnen wahr. In unmittelbarer Nähe befand sich zudem ein geparktes Fahrzeug. Er setzte umgehend den Notruf ab. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sofort das Fahrzeug sowie die angrenzenden Sträucher gekühlt, um eine Brandausbreitung zu verhindern.  Durch die rasche Branderkennung und das schnelle Einschreiten unserer Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf das abgestellte Fahrzeug und weitere Mülltonnen verhindert werden. Die Feuerwehr mahnt aus aktuellem Anlass: "Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten ist strengstens verboten. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zufahren und ihre Einsatzmittel einsetzen können. Gerade bei Bränden und Personenrettungen können wenige Minuten entscheidend sein!"
    4 /6 Für die Löschwasserversorgung wurde durch unser Tanklöschfahrzeug eine Zubringerleitung zum Rüstlöschfahrzeug von einem Hydranten aufgebaut.
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    5 /6 Im Anschluss an die Löscharbeiten wurden die Überreste der beiden Mülltonnen mit dem Gemeindetraktor abtransportiert.
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  • Schwertberg, 20. September 2026: Ein aufmerksamer Anrainer – der Feuerwehrkommandant, der direkt gegenüber wohnt – nahm Sonntagmorgen einen Feuerschein aus dem Bereich von Großraummülltonnen wahr. In unmittelbarer Nähe befand sich zudem ein geparktes Fahrzeug. Er setzte umgehend den Notruf ab. Beim Eintreffen der Feuerwehr wurden sofort das Fahrzeug sowie die angrenzenden Sträucher gekühlt, um eine Brandausbreitung zu verhindern.  Durch die rasche Branderkennung und das schnelle Einschreiten unserer Einsatzkräfte konnte ein Übergreifen der Flammen auf das abgestellte Fahrzeug und weitere Mülltonnen verhindert werden. Die Feuerwehr mahnt aus aktuellem Anlass: "Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten ist strengstens verboten. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zufahren und ihre Einsatzmittel einsetzen können. Gerade bei Bränden und Personenrettungen können wenige Minuten entscheidend sein!"
    6 /6 Die Feuerwehr mahnt aus aktuellem Anlass: "Das Abstellen von Fahrzeugen in Feuerwehrzufahrten ist strengstens verboten. Feuerwehrzufahrten müssen jederzeit frei bleiben, damit Einsatzfahrzeuge im Ernstfall ungehindert zufahren und ihre Einsatzmittel einsetzen können. Gerade bei Bränden und Personenrettungen können wenige Minuten entscheidend sein!"
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