Chef will ungeimpften Mitarbeitenden in Quarantäne keinen Lohn zahlen
Heute.at
  • 8 /9 Eine generelle Impfpflicht für die ganze Belegschaft, um Quarantänen zu verhindern, ist nicht zulässig.
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    20 Minuten
  • 9 /9 Allerdings kann von einzelnen Mitarbeitenden verlangt werden, dass sie sich impfen lassen, wenn diese trotz Schutzmaßnahmen sich selbst oder Dritte mit einer möglichen Corona-Infektion gefährden.
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    20 Minuten
  • 1 /9 Ein Schweizer Unternehmer will seinen ungeimpften Angestellten im Fall einer angeordneten Quarantäne keinen Lohn mehr bezahlen, wie er auf Twitter schreibt.
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    Getty Images/iStockphoto
  • 2 /9 Denn wer nicht geimpft ist und mehr als 15 Minuten mit einer am Coronavirus erkrankten Person Kontakt hatte, muss sich zu Hause in Quarantäne begeben.
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  • 3 /9 Diese Mitarbeitenden fallen dann bei der Arbeit aus, was für die Betriebe finanzielle Einbußen bedeutet.
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  • 4 /9 Doch wird die Quarantäne behördlich oder ärztlich angeordnet, kann der Arbeitgeber nicht einfach den Lohn streichen.
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  • 5 /9 Wer in den Ferien war, muss je nach Land und Impfstatus nach der Rückreise in die Schweiz in Quarantäne gehen.
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  • 6 /9 Betroffene, die zu Hause arbeiten können, haben dann Anspruch auf ihren vollen Lohn.
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  • 7 /9 Wer nicht arbeiten kann, dem kann der Arbeitgeber den Lohn in dieser Quarantäne streichen.
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  • 8 /9 Eine generelle Impfpflicht für die ganze Belegschaft, um Quarantänen zu verhindern, ist nicht zulässig.
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  • 9 /9 Allerdings kann von einzelnen Mitarbeitenden verlangt werden, dass sie sich impfen lassen, wenn diese trotz Schutzmaßnahmen sich selbst oder Dritte mit einer möglichen Corona-Infektion gefährden.
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  • 1 /9 Ein Schweizer Unternehmer will seinen ungeimpften Angestellten im Fall einer angeordneten Quarantäne keinen Lohn mehr bezahlen, wie er auf Twitter schreibt.
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  • 2 /9 Denn wer nicht geimpft ist und mehr als 15 Minuten mit einer am Coronavirus erkrankten Person Kontakt hatte, muss sich zu Hause in Quarantäne begeben.
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