Darf man hier parken? - Auflösung
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  • 1 /4 Darf man hier parken? In den folgenden Fotos klären wir das Rätsel auf!
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    (Bild: Leser-Reporter/Ivana J.)
  • 2 /4 Frau Ivana sah die Kurzparkzone (grün markiert) und stellte ihr Fahrzeug mit einer Parkuhr hinter der Windschutzscheibe ab. Dennoch wurde sie abgeschleppt...
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    (Bild: Leser-Reporter/Ivana J.)
  • 3 /4 Des Rätsel Lösung: Eine Ladetätigkeit (rot markierte Ebene) untersagt das Parken von Montag bis Freitag (08.00-18.00 Uhr). Im grün-markierten Feld gilt die Kurzparkzone. Das rot markierte Schild übersah Frau Ivana in der Hektik und stellte im roten Feld ihr Fahrzeug ab. Nach etwa einer Stunde wurde es abgeschleppt...
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    (Bild: Leser-Reporter/Ivana J.)
  • 4 /4 Grünes Feld: Jeder darf an Werktagen von Mo-Fr (8-18 Uhr) und Sa (8-12 Uhr) mit einem Parkschein parken. Rot-grün gestreiftes Feld: Nur Lkws dürfen Mo-Fr (8-18 Uhr) für die Dauer der Ladetätigkeit parken. Mit einem Pkw darf man dies mit einem gültigen Parkschein nur an Samstagen (8-12 Uhr). Gelbe Linie: Das Park- und Haltverbot (gelb markiert) ist demnach stärker gewichtet als die Kurzparkzone. Somit darf man auf diesem Abschnitt nicht parken, sonst wird man abgeschleppt.
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    (Bild: Leser-Reporter/Ivana J.)