Darum muss Facebook diese zwei Hasskommentare wieder freischalten
Heute.at
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Auf Facebook wurden im Jahr 2018 zwei Kommentare gegen Migrantinnen und Migranten veröffentlicht.
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Das Unternehmen hat diese Posts daraufhin gelöscht.
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Die Konten, von welchen diese Posts abgesetzt wurden, wurden ausserdem kurzzeitig gesperrt.
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Wie der Bundesgerichtshof in Deutschland nun entschieden hat, war diese Sperrung und Löschung nicht rechtmäßig.
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Denn Facebook habe die Betroffenen weder vorher noch nachher darüber informiert.
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Daher musste Facebook die Löschung der Posts wieder rückgängig machen.
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Die Inhalte dürfen auch nicht erneut gelöscht werden und auch die Konten dürfen wegen des Vergehens nicht noch ein zweites Mal gesperrt werden.
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