1 /5 Der Hunger ist groß und die Wasserflasche schnell geöffnet. Doch genau das kann rechtlich problematisch werden – denn bis zur Kassa gehört die Ware offiziell noch dem Supermarkt.
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2 /5 Auch wenn du das Produkt später bezahlen willst: Vor dem Bezahlen bleibt es Eigentum des Geschäfts. Im schlimmsten Fall kann dadurch sogar ein Diebstahlsverdacht entstehen.
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3 /5 Gerade bei Getränken oder kleinen Snacks drücken viele Supermärkte ein Auge zu. Experten empfehlen trotzdem, das Personal vorher kurz zu informieren.
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4 /5 Wer etwas vor dem Bezahlen konsumiert, sollte die leere Verpackung unbedingt an der Kassa vorzeigen. So kann das Produkt korrekt verrechnet werden und es entstehen keine Missverständnisse.
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5 /5 Viele verstauen ihre Einkäufe direkt im Stoffbeutel oder Rucksack. Genau das kann Mitarbeitende jedoch misstrauisch machen, weil die Ware nicht mehr sichtbar ist.