1 /6 Nicht nur Sie haben bei der Immobiliensuche Fragen. Der Vermieter, darf bis zu einem gewissen Grad in Ihrem Privatleben schnüffeln. Wir verraten Ihnen, welche Fragen er stellen darf.
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2 /6 Es ist absolut zulässig, dass der Vermieter bzw. Eigentümer persönliche Fragen rund um Alter, ...
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3 /6 ... aktueller Adresse, ...
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4 /6 ... geplanten Wohnpartnern, ...
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5 /6 ... Arbeitsverhältnis und ...
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6 /6 ... sogar Einkommenfragt. Nicht zulässig sind hingegen Fragen zur Sexualität, Religion, Hautfarbe des Wohnpartners, Nationalität, Krankheiten oder Schwangerschaft - diese Themen sind allein Privatsphäre