- 1/6 Nicht nur Sie haben bei der Immobiliensuche Fragen. Der Vermieter, darf bis zu einem gewissen Grad in Ihrem Privatleben schnüffeln. Wir verraten Ihnen, welche Fragen er stellen darf....(Bild: iStock)
- 2/6 Es ist absolut zulässig, dass der Vermieter bzw. Eigentümer persönliche Fragen rund um Alter, ......(Bild: iStock)
- 3/6 ... aktueller Adresse, ......(Bild: iStock)
- 4/6 ... geplanten Wohnpartnern, ......(Bild: iStock)
- 5/6 ... Arbeitsverhältnis und ......(Bild: iStock)
- 6/6 ... sogar Einkommen fragt. Nicht zulässig sind hingegen Fragen zur Sexualität, Religion, Hautfarbe des Wohnpartners, Nationalität, Krankheiten oder Schwangerschaft - diese Themen sind allein Privatsphäre...(Bild: iStock)