5 /5 Oder auch Menschen mit Angststörungen sowie mit fortgeschrittener Demenz. Diese Personen dürfen eine nicht enganliegende, aber den Mund- und Nasenbereich vollständig abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, wenn diese bis zu den Ohren und deutlich unter das Kinn reicht. Sofern auch dies nicht zugemutet werden kann, gilt die MNS-Pflicht nicht.
...