1 /5Entschädigung Betroffene Passagiere, deren Flüge mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person.
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2 /5Unangekündigter Streik Selbst ein unangekündigter Streik stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.
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3 /5Volle Ticketpreis-Rückerstattung Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten.
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4 /5Essen,Trinken und Unterkunft Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline für Versorgungsleistungen der Passagiere aufkommen.
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5 /5Unterstützung vor Gericht AirHelp unterstützt Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und zieht, wenn nötig, auch für sie vor Gericht.