1
/5Entschädigung
Betroffene Passagiere, deren Flüge mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielort ankommen, haben unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person.
...
(Bild: iStock)
2
/5Unangekündigter Streik
Selbst ein unangekündigter Streik stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar, der die Fluggesellschaften von ihrer Pflicht befreit, Entschädigungen auszahlen zu müssen.
...
(Bild: iStock)
3
/5Volle Ticketpreis-Rückerstattung
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, Passagieren den vollen Ticketpreis zu erstatten.
...
(Bild: iStock)
4
/5Essen,Trinken und Unterkunft
Bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer betroffenen Flugstrecke von über 1.500 Kilometern muss die ausführende Airline für Versorgungsleistungen der Passagiere aufkommen.
...
(Bild: iStock)
5
/5Unterstützung vor Gericht
AirHelp unterstützt Passagiere dabei, ihr Recht durchzusetzen und zieht, wenn nötig, auch für sie vor Gericht.