1 /5 Ein Frauenarzt aus Bern steht vor Gericht, weil er von einer Patientin zu Schadenersatzzahlungen von bis zu einer Million verklagt wurde.
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(Bild: kein Anbieter/imago stock & people)
2 /5 Der Grund: Sie hat ein krankes Kind zur Welt gebracht, das Träger ihrer Erbkrankheit ist.
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3 /5 Laut Angaben der Frau habe der Gynäkologe auf vorgeburtliche Untersuchungen verzichtet, bei denen die besagte Krankheit hätte festgestellt werden können.
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4 /5 Der Frauenarzt hingegen gibt an, die Frau habe ihm gegenüber ausdrücklich gesagt, dass sie das Kind so oder so zur Welt bringen wolle ? unabhängig davon, ob es gesund oder krank sei.
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5 /5 Vor Gericht soll nun geklärt werden, ob der Facharzt die werdende Mutter tatsächlich ungenügend über die Gesundheitsrisiken des ungeborenen Kindes aufgeklärt hat.