- 1/5 1.Ohren zwicken mit Folgen: 4.000 Euro Strafe Ein besonders grässlicher Fall von Tierquälerei ereignete sich zu Jahresbeginn im 15. Wiener Gemeindebezirk. Das Opfer: Ein kleiner, unschuldiger Welpe, der vom eigenen, alkoholisierten Herrl beim Gassigehen auf offener Straße grob misshandelt wurde. Zeugen hatten beobachtet, wie der Hundehalter das Tier mehrfach geschlagen und ihm mit dem Fuß Tritte verpasst hatte, so dass der Welpe nur mehr humpeln konnte. Die mutigen AnrainerInnen stellten den Tierquäler und verständigten sofort die Polizei. Der Halter sagte daraufhin aus, er habe den Welpen lediglich am Ohr gezwickt. Die Polizei nahm den Hund ab und übergab ihn der Tierrettung, die ihn sofort auf die Veterinärmedizinische Universität zur Behandlung und anschließend ins TierQuarTier Wien brachte. Es folgte eine hohe Geldstrafe wegen Tierquälerei in Höhe von 4.000 Euro. Die TOW setzt sich zudem dafür ein, dass der Mann ein Tierhalteverbot bekommt....(Bild: iStock)
- 2/5 2. Lebender Hummer auf Eis: 600 Euro Strafe Ein Restaurant im 1. Bezirk hatte sich im vergangenen Jahr eine besondere Auslagengestaltung einfallen lassen, um die Gäste für seine Spezialitäten zu begeistern: Auf einem mit Eiswürfeln bedeckten Teller war ein lebender Hummer abgelegt. Doch damit nicht genug: Die Scheren des Hummers waren mit Gummibändern zusammen gebunden, der Rand des Tellers mit toten Fischen dekoriert. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, über die Tierschutzbestimmungen in diesem Fall nicht: Heuer folgte eine Strafe in Höhe von 600 Euro wegen tierschutzwidriger Haltungsbedingungen....(Bild: iStock)
- 3/5 3. Hund Luft abgeschnürt: 1.000 Euro Strafe Noch immer gibt es unwissende oder unbelehrbare HundehalterInnen, die sogenannte Würgehalsbänder ohne Stoppmechanismus verwenden. Die Verwendung solcher Halsbänder mit Zugmechanismus, der durch Zusammenziehen das Atmen des Hundes erschweren kann, ist jedoch verboten und stellt eine strafbare Tierquälerei dar. Dies musste ein Hundehalter im Mai dieses Jahres in Wien erfahren. Nach einer Anzeige durch die Polizei folgte nun eine saftige Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro....(Bild: iStock)
- 4/5 4. Schwere Misshandlung von Meerschweinchen: Tierhalteverbot Es ist ein Fall, der einen in seiner Grausamkeit den Atem stocken lässt: Ein Mann ließ seine Aggressionen an einem kleinen Meerschweinchen aus. Er misshandelte das hilflose Tier aufs Gröbste, indem er zunächst mehrfach mit einem Stock auf sein Opfer einschlug und es anschließend zu Tode quälte. Nach einer Verurteilung durch das Straflandesgericht folgte nun u.a. der Ausspruch eines dauerhaften Verbots der Haltung von Tieren....(Bild: iStock)
- 5/5 5. Quälerei von Karpfen auf Brunnenmarkt: Tierhalteverbot Flossenverletzungen, Einblutungen in der Haut, verminderte Vitalität; das alles in einem Becken, dessen Wasser durch Hautfetzen, herumschwimmende Schuppen und Blutfäden getrübt war: Die Karpfen, die an einem Stand am Wiener Brunnenmarkt feilgeboten und bereits Ende 2017 bei einer Kontrolle von Veterinärbehörde und Marktamt entdeckt wurden, müssen schweres Leid erfahren haben. Nachdem der Geschäftsführer im vergangenen Jahr dafür bereits eine saftige Geldstrafe ausgefasst hatte, wurde heuer ein Tierhalteverbot für die Haltung von Karpfen über den Händler verhängt....(Bild: iStock)