1 /5 1.Ohren zwicken mit Folgen: 4.000 Euro Strafe Ein besonders grässlicher Fall von Tierquälerei ereignete sich zu Jahresbeginn im 15. Wiener Gemeindebezirk. Das Opfer: Ein kleiner, unschuldiger Welpe, der vom eigenen, alkoholisierten Herrl beim Gassigehen auf offener Straße grob misshandelt wurde. Zeugen hatten beobachtet, wie der Hundehalter das Tier mehrfach geschlagen und ihm mit dem Fuß Tritte verpasst hatte, so dass der Welpe nur mehr humpeln konnte. Die mutigen AnrainerInnen stellten den Tierquäler und verständigten sofort die Polizei. Der Halter sagte daraufhin aus, er habe den Welpen lediglich am Ohr gezwickt. Die Polizei nahm den Hund ab und übergab ihn der Tierrettung, die ihn sofort auf die Veterinärmedizinische Universität zur Behandlung und anschließend ins TierQuarTier Wien brachte. Es folgte eine hohe Geldstrafe wegen Tierquälerei in Höhe von 4.000 Euro. Die TOW setzt sich zudem dafür ein, dass der Mann ein Tierhalteverbot bekommt.
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