Fünf verurteilte Mörder sind auf freiem Fuß
Heute.at
  • 1 /6 Seit 2013 wurde die Fußfessel 5.881 Mal gewährt. Bekommen kann sie im Grunde jeder, der noch eine Reststrafe von höchstens zwölf Monaten hat.
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    (Bild: Helmut Graf/ Symbolbild)
  • 2 /6 Allerdings kommen nur jene Personen infrage, die auch sozial integriert sind. Das heißt: Sie müssen eine Unterkunft und einen Job im Inland haben.
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    (Bild: iStock/Symbolbild)
  • 3 /6 Unter den knapp 6.000 Bewilligungen für die Fußfessel befanden sich auch fünf Mörder und 14 Totschläger.
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    (Bild: iStock/Symbolbild)
  • 4 /6 Dabei ist anzumerken, dass sie die Fußfessel nur deshalb bekamen, weil mit einer baldigen Entlassung zu rechnen war.
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    (Bild: LPD/Symbolbild)
  • 5 /6 So wurden die Straftäter auf die sogenannte Legalbewährung vorbereitet. Das geht aus der parlamentarischen Anfrage an das Justizministerium hervor.
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    (Bild: picturedesk.com/APA (Symbolbild))
  • 6 /6 Ganze 23 Mal bekamen auch Sexualstraftäter den elektronischen Hausarrest. Dazu wurden in diesen Fällen auch die Opfer befragt. Sie durften ihre Meinung äußern. Die vorherige Regierung dachte in ihrem Regierungsprogramm an, dass geistig abnorme Rechtsbrecher bei einer bedingten Entlassung mit der Fußfessel ausgestattet werden sollen. Ob auch die neue Regierung das plant, ist derzeit noch unklar.
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    (Bild: Sabine Hertel/ Symbolbild)
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