1 /4 Die Regierung kann Persönlichkeiten im Eilverfahren die Staatsbürgerschaft verleihen, wenn dies "im besonderen Interesse der Republik" ist.
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2 /4 Während die Vorgänger-Regierung die Namen der Promis offengelegt hat, will die türkis-blaue Regierung das nun nicht mehr machen.
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3 /4 Begründet wird das Vorhaben mit der veränderten Datenschutz-Gesetzeslage. "Absurd", meinen Experten.
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4 /4 Opernsängerin Anna Netrebko (l.) bei ihrer Einbürgerung im Jahre 2006 mit der damaligen Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ). Sie wurde "in besonderen Interesse der Republik" eingebürgert.