Karl Habsburg verliert vor VfGH, "von" bleibt verboten
Heute.at
  • 1 /3 Karl Habsburg-Lothringen, das Oberhaupt des ehemaligen Kaiserhauses hatte beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde eingelegt, weil das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 den Gleicheheitsgrundsatz verletze, da er das "von" nicht im Namen führen dürfe.
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    (Bild: picturedesk.com)
  • 2 /3 Der VfGH stimmte allerdings nicht mit Habsburgs Ansicht überein. Das Gesetz von 1919 könne nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, da es demokratische Gleichheit herstelle, heißt es unter anderem in der Begründung.
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  • 3 /3 Damit ist die Causa allerdings noch nicht beigelegt. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entscheiden, ob Karl Habsburg in anderen Rechten verletzt wurde.
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