Mordfall Hadishat: Die Anklage
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  • 1 /7 Robert K. soll wenige soziale Kontakte gepflegt haben.
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  • 2 /7 "Der Angeklagte wollte Blut sehen", daher kam für ihn Erwürgen nicht als Methode infrage.
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  • 3 /7 Robert K. soll geistige Störungen aufweisen.
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  • 4 /7 Unter anderem stellten die Gutachter bei Robert K. eine beginnende Schizophrenie fest.
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  • 5 /7 Nach dem mutmaßlichen Mord soll Robert K. eine komplizierte Psychose entwickelt haben.
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  • 6 /7 Robert K.: "Ich habe Mordgedanken, weil ich ein Killer bin."
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  • 7 /7 Unter anderem eine "früh vorhandene emotionale Verarmung" soll für den mutmaßlichen Mord verantwortlich sein.
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