1 /5 Linda T. parkte knapp zwei Minuten auf dem Privatgrund in Wien-Liesing. Als sie ihren Fehler erkannte, fuhr sie sofort weg. Sie erhielt trotzdem eine Besitzstörungsklage. Sie zahlte nicht und bekam nun vom Gericht recht.
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"Heute"
2 /5 Hier hatte die Wiener Studentin ihr Auto für knapp zwei Minuten abgestellt.
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"Heute"
3 /5 Das Bezirksgericht Liesing gab Linda T. recht. Sie muss nicht bezahlen.
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Privat
4 /5 Ein Schild weist auf die Videoüberwachung des Privatgrundes hin. Weil es finster war, konnte die Studentin das aber nicht lesen, wie sie sagt. Sie stieg aus dem Auto aus, erkannte ihren Fehler und fuhr sofort wieder.
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"Heute"
5 /5 Das Asia-Lokal in der Perfektastraße warnt mit dieser Tafel davor, den nebenan liegenden Privatgrund zu befahren.