2 /2 Da beim 52-jährigen Wohnungsbesitzer (österreichischer Staatsbürger) deutliche Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift bemerkbar waren, wurde die Waffe sichergestellt und gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Zudem wurde er nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.
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