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/4 Die beiden angeklagten Beamtinnen wurden der versuchten gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassen schuldig gesprochen.
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dpa/Bernd Thissen
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/4 Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung: So lautet das Urteil des Amtsgerichts Schwelm.
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dpa/Bernd Thissen
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/4 Nach Einschätzung des Gerichts hätten die Polizistinnen ihre Kollegen durchaus durch Warnschüsse oder das Anfordern von Verstärkung unterstützen können.
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dpa/Bernd Thissen
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/4 Noch steht nicht fest, ob die beiden Polizistinnen im Dienst bleiben. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verlieren die Verurteilten aber definitiv ihren Beamtenstatus.