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/10 René Benko stand erneut vor Gericht in Innsbruck.
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APA-Images / EXPA / Johann Groder
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/10 Für René Benko ging es um …
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/10 … eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Hungerburg.
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/10 Der Oberste Gerichtshof hatte den ursprünglichen Teilfreispruch aufgehoben.
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/10 Die Causa war bereits Teil jenes Verfahrens, in dem Benko im Oktober 2025 zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden war.
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/10 Damals ging es neben der Mietvorauszahlung auch um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter.
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/10 Beim Geschenk wurde der mittlerweile 49-Jährige schuldig gesprochen.
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/10 Dieser Schuldspruch wurde vom OGH bestätigt und ist damit rechtskräftig.
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/10 Bei der Mietvorauszahlung war Benko hingegen zunächst freigesprochen worden.
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/10 Anfang Juli beschäftigte sich der OGH mit dem Fall und hob den Teilfreispruch auf. Deshalb muss dieser Punkt nun erneut am Landesgericht Innsbruck verhandelt werden.