So kann man sein Fahrrad natürlich auch parken. Not.
Heute.at
  • 1 /2 Über einen Meter in der Luft befestigte der Unbekannte seinen Drahtesel auf einem "Halten-und-Parken-Verboten"-Schild.
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    (Bild: Leser-Reporter/Leo L.)
  • 2 /2 Ob die Aktion als Diebstahl-Schutz gedacht ist oder der Fahrradfahrer nicht wusste wohin mit seinem Drahtesel, kann nur spekuliert werden. Zulässig ist es jedenfalls nicht, wie "Heute" auf Nachfrage bei Polizei-Pressesprecher Harald Sörös erfährt.
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    (Bild: Leser-Reporter/Leo L.)
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