- 1/11 Was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können >>>...(Bild: imago stock & people)
- 2/11 Ansprüche einfordern: Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschal-reisen ist Ihr Reiseveranstalter. Bei extra Flugbuchungen müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat....(Bild: imago stock & people)
- 3/11 Nicht abspeisen lassen: Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten....(Bild: imago stock & people)
- 4/11 Was gibts zurück? Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Ein Beispiel: verschmutzter Pool - zehn bis 20 Prozent....(Bild: iStock)
- 5/11 Entgangene Urlaubsfreude: Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel....(Bild: zVg)
- 6/11 Reiseveranstalter oder Fluglinie pleite: Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung. Sie müssen im Fall einer Insolvenz für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen - im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen....(Bild: iStock)
- 7/11 Flug verspätet, Geld zurück: Hebt die Airline mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke und wenn nötig auf ein Hotel. Bei Ankunftsverspätungen von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu....(Bild: Reuters)
- 8/11 Rücktritt bei Unruhen, Terror & Co: Gibt es eine offizielle Reisewarnung können Sie kostenlos zurücktreten....(Bild: picturedesk.com)
- 9/11 Auch sonst kann es ein Rücktrittsrecht geben: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Am besten: Reiseveranstalter kontaktieren....(Bild: keine Quellenangabe)
- 10/11 Vorsicht, Spesen bei Plastikgeld: Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld abhebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte....(Bild: iStock)
- 11/11 "Draufzahlen" beim Plaudern und Surfen: Achtung bei EU-Urlauben! Immer mehr Handy-Anbieter schränken Roaming ein oder schließen es sogar aus, vor allem bei Wertkarten....(Bild: iStock)