Wirbel um neues Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz
1 /6 Im Zuge der geplanten Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz sollen die täglichen Ruhezeiten nach einem Rufbereitschaftseinsatz verkürzt werden.
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(Bild: imago stock & people)
2 /6 Die Ruhezeiten nach Bereitschaftsdiensten können sich von elf auf fünf Stunden reduzieren.
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3 /6 55 Stunden pro Woche dürften Ärzte dann "bei Engpässen" arbeiten.
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4 /6 Ärztekammer, Arbeiterkammer und Gewerkschaft kritisieren die Pläne scharf.
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5 /6 Es dürfe keine Verschlechterung für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen geben.