Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nun entschieden, dass es zulässig ist, den sächsischen Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen.
Sebastian Kahnert / dpa / picturedesk.com
Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nun entschieden, dass es zulässig ist, den sächsischen Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen.
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