Der Gesundheitsminister darf fortan Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erinnern.
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Gesundheitsminister Personen mit einem Schreiben an ihre Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erinnern kann. Impfdaten sollen außerdem länger als bisher vorgesehen, mindestens bis Ende Juni 2023 gespeichert werden dürfen.
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