Vorläufig wurde dem 19-jährigen Lenker der Führerschein abgenommen, das Auto wurde von der Polizei beschlagnahmt.
IMAGO/Silas Stein
Rasern droht jetzt der Auto-Verlust. Beschlagnahmt und versteigert wurde seit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 1. März aber noch kein Wagen.
Jetzt E-Paper lesen