Teichtmeister wird der Besitz von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch vorgeworfen.
Starpix / picturedesk.com
Teichtmeister wird der Besitz von umfangreichem Material mit bildlichen Darstellungen von Kindesmissbrauch (Paragraf 207a StGB) vorgeworfen.
Jetzt E-Paper lesen