Wer nicht glaubhaft machen kann, einen Grund zu haben, erhält entweder eine Anzeige oder es wird ein Organmandat in der Höhe von 90 Euro fällig.
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Wer nicht glaubhaft machen kann, einen Grund zu haben, erhält entweder eine Anzeige oder es wird ein Organmandat in der Höhe von 90 Euro.
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