Wer zu einer medizinischen Begutachtung bei PVA oder Sozialministeriumservice muss, soll künftig eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen.
APA-Images / Willfried Gredler-Oxenbauer (Archiv, Symbolbild)
Wer zu einer medizinischen Begutachtung bei PVA oder Sozialministeriumservice muss, soll künftig eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen.
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