Wer es unterlässt, eine Unfallmeldung zu machen – oder zu viel Zeit bis zur Meldung verstreichen lässt – kann auf einen Schlag mit bis zu drei Verwaltungsstrafen belegt werden.
Michael Bihlmayer / ChromOrange / picturedesk.com
Download von www.picturedesk.com am 26.03.2025 (14:18).  Symbolbild Verkehrsunfall. Zwei Autos stehen nah aneinander mit einer Beschädigung - 20230922_PD25627 - Rechteinfo: Rights Managed (RM) Nur für redaktionelle Nutzung!
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