Die Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro kann zum Beispiel für die Dienste der Sozialen Alltagsbegleitung in Anspruch genommen werden. Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (l.) und die Soziale Alltagsbegleiterin Marioara Sejdic (r. / Hilfe und Pflege daheim Team Mistelbach) mit einem betreuungsbedürftigen Klienten.
Rath Fotografie
Die Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro kann zum Beispiel für die Dienste der Sozialen Alltagsbegleitung in Anspruch genommen werden. Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (l.) und die Soziale Alltagsbegleiterin Marioara Sejdic (r. / Hilfe und Pflege daheim Team Mistelbach) mit einem betreuungsbedürftigen Klienten.
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