Die MA 50 ist für Wohnbauförderung und als Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten zuständig. (Symbolbild)
Robert Kalb / picturedesk.com
Die MA 50 ist für Wohnbauförderung und als Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten zuständig. Symbolbild.
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