Das Gericht in Karlsruhe hat am Donnerstag erklärt, dass weder eine Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit ausreichend dargelegt wurde.
REUTERS
Das Gericht in Karlsruhe hat am Donnerstag erklärt, dass weder eine Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit ausreichend dargelegt wurde.
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