Als Teil der Corona-Hilfspakete war es privaten Haushalten und Kleinfirmen per Gesetz möglich, ihr Stundungsrecht zu beanspruchen. Wurden in dieser Zeit Zinsen verrechnet, müssen diese nun rückerstattet werden.
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Als Teil der Corona-Hilfspakete war es privaten Haushalten und Kleinfirmen seit April per Gesetz möglich, ihr Stundungsrecht zu beanspruchen.
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