An der Grenze muss ein Nachweis im Sinner der 3-Gs erbracht werden - zumindest ab eine gewissen Alter.
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Download von www.picturedesk.com am 29.07.2021 (14:39).  ABD0051_20200817 - ST. JAKOB/ROSENTAL - ÖSTERREICH: Die Situation bei der Einreise an der Slowenisch/Österreichischen Grenze beim Karawankentunnel aufgenommen am Montag, 17. August 2020. Nach der Einstufung von Kroatien als Risikoland ab Montag, 00:00 Uhr, muss bei der Einreise nach Österreich ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, welches einen negativen PCR-Test bestätigt, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf. - FOTO: APA/MICHAEL WALCHER - 20200817_PD1150 - Rechteinfo: Rights Managed (RM)
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