
Rückzahlung Unterhalt
Finde es gut, dass sie das zurückzahlen muss. Sonst werden ohnehin immer die Männer von den Frauen ausgenommen, nach einer Scheidung.
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11. Februar 2019 06:30; Akt: 10.02.2019 20:55 Print
Als er vom lange zurückliegenden Seitensprung seiner Ex-Frau erfuhr, zögerte ein Mann nicht und forderte von der Frau, einer Pädagogin, den gesamten Unterhalt fürs Kind zurück – ein zäher Rechtsstreit folgte.
Lehrerin zeugte Kind mit fremden Mann. (Bild: iStock)
Diese Story könnte auch von Rosamunde Pilcher sein, spielt aber in Österreich und hat kein Happy End: Während die beiden noch verheiratet waren, brachte die Pädagogin im Jahre 1989 ein Kind zur Welt. Die Ehe scheiterte im Jahre 1993, bis zur Volljährigkeit im Jahr 2007 zahlte der Scheinvater brav Unterhalt.
Erst vor gut zwei Jahren erfuhr der falsche Vater die Wahrheit: Bei einer Fortbildung im Herbst 1988 hatte die angetrunkene Pädagogin außerehelichen Sex und wurde schwanger.
Nachdem die Nicht-Vaterschaft des Mannes gerichtlich festgestellt war, forderte er 26.750 Euro plus Zinsen (Anm.: Unterhalt von 1993 bis 2007) zurück.
OGH-Entscheid: Zurückzahlen!
Vor Gericht wurde mit harten Bandagen gekämpft, die Frau beteuerte stets geglaubt zu haben, es sei ein eheliches Kind. Nachdem alle Instanzen durchlaufen waren, landete der Fall jetzt beim Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser entscheid: Die Frau muss dem Scheinvater die Summe zurückzahlen.
Der Badner Anwalt Gottfried Forsthuber erklärt: "Wer fremdgeht, die Treue zum Ehepartner bricht, kann schadenersatzpflichtig werden. Selbst dann, wenn das Verhalten nicht arglistig sein sollte. Denkbar ist das zum Beispiel für "falsch" bezahlten Unterhalt oder Detektivkosten."
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(Lie)
Finde es gut, dass sie das zurückzahlen muss. Sonst werden ohnehin immer die Männer von den Frauen ausgenommen, nach einer Scheidung.
27000EUR kommt mir ein bisschen wenig vor.
Genau genommen hätte die Frau auch alle Unterhaltsleistungen, die der Mann während der Ehe für das Kind aufgewendet hat, zurückbekommen müssen. Allerdings sind diese Kosten, da Naturalleistungen - schwer zu beziffern.
Tja
Find ich super, dachte nur immer dass der "nicht" Vater, das Geld nur vom "richtigen" Vater einklagen kann. fremdgehen und nicht verhüten, beides dumme Fehler und nicht fair dem Partner gegenüber
Sie hat also noch
nicht einmal ein Kondom benutzt und damit auch noch die Gesundheit des Partners gefährdet
finde ich in ordnung
also zufälle gibt es. von einem einmaligen ausrutscher gleich ein Kind..... naja wers glaubt
bzgl ausrutscher
hmm, wer frei von schuld ist, ... - kennt man. jeder 'seitensprung' ist ein vertrauensmissbrauch und eine verachtung des partners. wazu heiratet man wenn man fremdvogerln will,. doch nur um 'abgesichert' zu sein, zumindest seitens der freuen.
Im Ernst?
Wer "Falsch, sie waren verheiratet - und ging halt einmal fremd." gewählt hat - kann doch nicht ganz sauber sein
zu wennig
das müssten mindestens 49 000 sein bei 200 im Monat umd das war sicher mehr