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Arbeitsprogramm der Regierung im Bereich Bildung/Inn...

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Vom Lehrlingspaket über gratis W-LAN an den Schulen bis zur Anhebung der Forschungsquote: Die Bundesregierung hat einen ehrgeizigen Plan für unser Bildungssystem auf den Weg gebracht.

Lehrlingspaket

Die Bundesregierung bekennt sich zur dualen Ausbildung, die international hoch anerkannt und ein Grund für die im internationalen Vergleich geringe Jugendarbeitslosigkeit und das hohe Fachkräfteniveau ist.

Um sowohl die erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung, als auch die internationale Vernetzung unserer Fachkräfte der Zukunft zu unterstützen, ergreift die Bundesregierung folgende Maßnahmen:

•• Übernahme der vollen Kosten für alle Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung. Durch die Abschaffung der bisher bestehenden Deckelung von geförderten 250 Euro pro Kurs werden zusätzlich 3.000 Lehrlinge pro Jahr von der Förderung profitieren.

•• Ausbau Auslandspraktika für Lehrlinge mit Schwerpunkt Sprachenerwerb: Derzeit absolvieren rund 750 Lehrlinge pro Jahr ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+. Um auch die Sprachkompetenz zu erhöhen und die Auslandspraktika in Summe attraktiver zu machen, werden aus den Mitteln der betrieblichen Lehrstellenförderung zusätzlich zwei Wochen Sprachkurs im Zusammenhang mit dem Auslandspraktikum

finanziert. Die Förderung umfasst neben den zusätzlichen Aufenthaltskosten, der aliquoten Lehrlingsentschädigung und den Kosten für den Sprachkurs auch eine Auslandsprämie als Anreiz für den Lehrling.

Umsetzung: Richtlinien-Änderung im März 2017 / Start: 1. Juli 2017

Österreichs Hochschulen Richtung Weltspitze entwickeln

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer höheren Studienqualität und besseren Betreuungsverhältnissen sowie zu einer gesteigerten sozialen Durchmischung der Studierenden. Daher wird bis Juni 2017 ein Umsetzungskonzept zur Einführung eines Studienplatzfinanzierungsmodells an öffentlichen Universitäten (inklusive Aufnahmeverfahren und Zugangsregeln wo erforderlich) und entsprechender Anpassung des Hochschulbudgets, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Durchmischung (affirmative action, first academics, berufsbeglei16 tendes Studienangebot, Fördertopf für verbesserten Zugang für Lehrlinge an FHs) und den Ausbau von Studienplätzen in MINT Fächern vorgelegt. Begleitend bekennt sich die Bundesregierung zur Verbesserung des Studienbeihilfensystems (Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen).

Ein Reformkonzept wird legistisch bis zum Mai 2017 vorgelegt. Umsetzung: Studienplatzfinanzierung: Konzept im Juni 2017 / Ministerrat im Oktober 2017 / Start: 1. Jänner 2019

Studienbeihilfereform: Ministerrat im März 2017 / Wirksamkeit: Wintersemester 2017/2018

Fördertopf Lehrlinge im Wintersemester 2017/2018

Kindergarten und Kinderbetreuung

Die Elementarpädagogik soll weiter gestärkt, die Entwicklung des Kindergartens von der Betreuungs- zur Bildungseinrichtung forciert werden. Im Rahmen des Pilotprojekts im ersten Halbjahr 2017 zum aufgabenorientierten Finanzausgleich sollen unter Einbindung der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes das zweite verpflichtende Gratiskindergartenjahr, der weitere Ausbau und ein bundesweit einheitlicher Bildungsrahmenplan mit pädagogischen Qualitätskriterien sowie der ebenfalls im Rahmen der Bildungsreform beschlossene Bildungskompass (Pilotierung Herbst 2017, Vollausbau Herbst 2018) zur

Dokumentierung der Talente und Förderpotenziale der Kinder umgesetzt werden.

Umsetzung: Ministerrat im September 2017 / Start: 1. Jänner 2018

Umsetzung Schulautonomie

Schulen werden zukünftig wesentlich stärker in die Autonomie und Eigenverantwortung entlassen. Sie können sich somit stärker regional ausrichten und bekommen maximalen Gestaltungsspielraum, um Österreichs Schülerinnen und Schüler individuell zu fördern und zu fordern. Hierfür werden auch die Bildungsbehörden modernisiert, welche in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ministerium die punktgenaue und transparente Zuteilung der Mittelressourcen anhand objektiver und klarer Kriterien sichern.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017 / Start: 1. Jänner 2018

Schule 4.0

Im Sinne eines innovativen und zukunftstauglichen Schulsystems bekennt sich die Bundesregierung zu einer gemeinsamen Digitalisierungsstrategie. Der Stufenplan der Regierung umfasst folgende Elemente:

•• Alle Schulen verfügen bis 2020/21 über eine, einem Breitbandanschluss entsprechende,

technologische Anbindung sowie über ein leistungsstarkes WLAN. Um die Digitalisierung im Bildungsbereich altersadäquat voranzutreiben, werden ab 2017 schrittweise entlang des Breitband/WLAN-Ausbaus alle Schülerinnen und Schü17 ler in der fünften Schulstufe und in der neunten Schulstufe sowie auch die LehrerInnen mit adäquaten digitalen Endgeräten (Tablets, Laptops etc.) ausgestattet.

Das konkrete Finanzierungsmodell (z. B. PPP-Modelle, BBG, Kooperationen mit der Industrie etc.)

wird bis Sommer 2017 erarbeitet. Zudem wird das Mobile Learning Projekt mit Fokus

auf die Volksschulen ausgebaut.

•• Digitale Grundbildung – inklusive Medienbildung – wird in den Lehrplänen ab der Volksschule wie auch in der Sekundarstufe I verankert. Pilot-Schulen starten mit dem Schuljahr 2017/18, im Vollausbau wird Digitale Grundbildung ab 2018/19 vermittelt.

•• Die digitalen Kompetenzen von PädagogInnen werden über zusätzliche Lehrangebote an den Pädagogischen Hochschulen gestärkt. Zusätzlich wird noch 2017 ein Future Learning Lab für die digitale PädagogInnen-Bildung eingerichtet.

•• Die gratis Bereitstellung von digitalen Lern- und Lehrmaterialien, wie z. B. eBook+, erfolgt über ein zentrales Portal. Die Entwicklung neuartiger Materialien wird zudem von der Innovationsstiftung für Bildung unterstützt.

Umsetzung: Tablets/Laptops: Ministerrat im September 2017 / Start: 2018

Lesen Sie weiter: Die Pläne zur Digitalisierung in den  Haushalten

Digitalisierung – Österreich als 5G Vorreiter

Österreich hat im internationalen Vergleich beim Ausbau und der Nutzung der digitalen Infrastruktur Aufholbedarf. Derzeit nutzen nur ca. 13 % der Haushalte Internetanschlüsse mit zumindest 30 Mbit/s, nur 2 % der Haushalte haben Anschlüsse mit mind. 100 Mbit/s. Mit der Digital Roadmap und der Breitbandstrategie bekennt sich die Bundesregierung zur Sicherstellung einer gut ausgebauten und leistbaren digitalen Infrastruktur. Die Umsetzung der Breitbandstrategie mit dem Ziel, bis 2020 flächendeckende Verfügbarkeit von ultraschnellem Internet von 100 Mbit/s zur Verfügung zu stellen, ist ein wichtiger Schritt.

Es müssen aber bereits jetzt die Ziele darüber hinaus definiert werden, um Österreich in die Top 3 Digitalisierungs-Länder innerhalb der EU und in die Top 10 Länder weltweit zu bringen:

•• Bis 2020 sollen 75 % der Bevölkerung ultraschnelles Internet nutzen.

•• Bis 2020 verfügen alle Schulen und KMU über ultraschnelles Breitband.

•• Österreich wird zum weltweiten Vorreiter in der neuen 5G Technologie.

•• Bis 2025 sollen 10 GB/s flächendeckend verfügbar sein.

•• Die Potentiale von Open Data werden umfassend genützt.

Mit folgenden Maßnahmen soll dieses Ziel erreicht werden:

•• Die Breitbandmilliarde wird im ersten Halbjahr 2017 evaluiert und entsprechende Optimierungen

vorgenommen.

•• Verdoppelung der Mittel über Kooperationsmodelle mit privaten Anbietern.

•• 73 % aller Pflichtschulen (4.500) verfügen bereits über Internetanbindungen. Um bis

2020 die restlichen 27 % (1.300) sowie KMU an ultraschnelles Breitband anzubinden,

werden bereits 2017 in einer ersten Ausschreibung 30 Mio. EUR aus der Breitbandmilliarde

zur Verfügung gestellt.

•• Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und Vereinfachung von Prozessen:

Um Genehmigungsverfahren im Bereich der digitalen Infrastruktur zu vereinfachen, wird bis Anfang 2018 in jedem Bundesland ein One-Stop Shop für Genehmigungsverfahren eingerichtet.

Die bestehenden Verwaltungsabgaben und steuerliche Belastungen auf digitale Infrastruktur

(z.B Gebühren und Abgaben auf Antennenmasten, Frequenznutzungsgebühren) sollen gesenkt werden. Dazu wird im ersten Halbjahr 2017 eine umfassende Evaluierung durchgeführt.

Im Zusammenhang mit der Novellierung des TKG im Frühjahr 2017 wird die verpflichtende Papierrechnung abgeschafft.

•• Österreich wird 5G Vorreiter:

Im ersten Quartal 2017 wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zu 5G eingesetzt, die bis spätestens Ende 2017 eine 5G Strategie inklusive der konkreten Umsetzungsmaßnahmen entwickelt und definiert.

Frequenzversteigerungen werden zukünftig auf Basis wirtschaftlich vertretbarer Auktionsdesigns durchgeführt.

Digitale Anwendung in diversen Bereichen wie E-Government, E-Health, Automatisiertes

Fahren und Industrie 4.0 stellen wertvolle Use Cases für 5G dar und werden daher priorisiert vorangetrieben.

Erste Tests durch die Telekomanbieter sollen bereits ab 2018 durchgeführt werden, bis 2020 soll 5G in jeder Landeshauptstadt verfügbar sein.

Die Plattform data.gv.at stellt bereits über 2.100 Datenquellen zur Verfügung und soll weiter

 ausgebaut werden. Bis Ende 2020 sollen alle Daten der öffentlichen Verwaltung nach Möglichkeit als Open Data zur Verfügung stehen. Das erhöht einerseits die Transparenz und schafft auch die Basis für Geschäftschancen für innovative Unternehmen und Startups. Um dies zu erreichen, werden bis Oktober 2017 die verfügbaren Datenbestände auf ihre Open Data Tauglichkeit geprüft. Zudem soll die Einbindung von Datenbeständen aus dem privaten Sektor auf freiwilliger Basis forciert werden.

Umsetzung:

5G Strategie: Ministerrat im Dezember 2017

TelekommunikationsG Novelle: Ministerrat im Juni 2017

Anhebung der Forschungsquote

Aufbauend auf der im Ministerrat vom 8.11.2016 verabschiedeten "Forschungsmilliarde" sollen die Forschungsausgaben in Österreich in Richtung des Ziels von 3,76 Prozent des BIP gesteigert werden. Vorgesehen ist, dass ein Drittel der Steigerung von der öffentlichen Hand kommt und zwei Drittel von privater Seite gehebelt werden können (z. B. durch Erhöhung der 19 Forschungsprämie für Unternehmen). Diese Steigerung des "Inputs" soll mit einer besseren Kontrolle und Evaluierung des »Outputs« einhergehen. Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur jährlichen Dotierung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung für die nächsten drei Jahre mit je 100 Mio Euro p.a. aus dem Jubiläumsfonds der Nationalbank.

Umsetzung: Ministerrat im April 2017