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"Allahu Akbar"-Enthauptung: Geldstrafe für Facebook-...

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Weil er Bilder von geköpften Menschen auf Facebook veröffentlicht und dazu "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") gepostet hatte, ist ein 30-jähriger gebürtiger Türke am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist unbedingt, aber noch nicht rechtskräftig.

Weil er Bilder von geköpften Menschen auf veröffentlicht und dazu "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") gepostet hatte, ist ein 30-jähriger gebürtiger Türke am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist unbedingt, aber noch nicht rechtskräftig.

Auf den von dem Angeklagten geposteten Bildern waren Gräueltaten der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sehen. Ein Foto, auf dem abgetrennte Köpfe in einer Kiste zu sehen waren, auf denen ein Soldat seinen Fuß gestellt hatte, schrieb der Mann "Allahu Akbar". 

Wäre der Türke wegen "Gutheißung einer terroristischen Straftat" verurteilt worden, wäre es wohl zu einer Gefängnisstrafe gekommen. Diesen tatbestand sah das Gericht aber nicht gegeben. Der Angeklagte war bei der Urteilsverkündung nicht erschienen. So setzte es in seiner Abwesenheit die nicht rechtskräftige Geldstrafe.