Politik

Karl-Heinz Grasser muss wegen BUWOG vor Gericht

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab am Donnerstag grünes Licht für den Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Grasser und 15 Mitangeklagte.

Heute Redaktion
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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Bild: Helmut Graf

Das Gericht hat über mehrere Anklageeinsprüche der Beschuldigten entschieden. Das bedeutet: Karl-Heinz Grasser wird sich in der Causa Buwog vor Gericht verantworten müssen.

Sieben Jahre lang hat die Staatsanwaltschaft ermittelt, die Anklage umfasst 800 Seiten und betitelt den entstandenen Schaden auf fast 10 Millionen Euro. Bis zu zehn Jahre Haft drohen den Angeklagten.

Die Beschuldigten haben gegen diese Anklage Einspruch erhoben. Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, war bis zum Schluss zuversichtlich, dass die Anklage aufgehoben wird. Doch das ist nicht passiert.

Darum geht's

Die Anklage der Staatsanwaltschaft gliedert sich in vier Punkte rund um die Privatisierung von Wohnbausgesellschaften des Bundes (BUWOG) und dem "Terminal Tower Linz". Grasser und seinen 15 Mitangeklagten wird dabei unter anderem Untreue vorgeworfen.

Die Einsprüche gegen die vier Anklagepunkte wurde in zwei Fällen abgewiesen. Der Prozess gegen Grasser könnte schon im Sommer starten.

Zu zwei der vier Komplexe wurde den Einsprüchen Grassers stattgegeben und die Anklage zurückgewiesen. Im ersten Punkt wird die Anklage fallen gelassen, die eine Person, die neben Grasser nur in diesem Punkt mitangeklagt war, wird nicht weiter verfolgt. Beim zweiten Anklagepunkt, der nun fallen gelassen wurde, wird das Ermittlungsverfahren gegen Grasser wieder eröffnet.

(csc)