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Bis zu 600 Euro pro Person bei Fluglinien-Streik!

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass Airlines ihre Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen aufgrund von Streiks entschädigen müssen.

Heute Redaktion
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Verdi-Gewerkschaftsmitglieder folgten in Deutschland dem Aufruf zu einem Warnstreik.
Verdi-Gewerkschaftsmitglieder folgten in Deutschland dem Aufruf zu einem Warnstreik.
Bild: picturedesk.com

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Fluggesellschaften ihre Passagiere bei Flugverspätungen und -ausfällen finanziell entschädigen müssen, auch wenn der Grund dafür ein Streik des Airline-Personals war. Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt sowohl zukünftig, als auch rückwirkend für alle ähnlichen Fälle.

Warum dieses Urteil wichtig ist, erklärt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des weltweit führenden Fluggasthelfer-Portals, AirHelp: "Bisher galten Airline-Streiks jeder Art als außergewöhnliche Umstände, die die Airlines von ihrer Pflicht befreiten, Entschädigungen auszahlen zu müssen. Doch heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass selbst ein unrechtmäßiger Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt."

Auch rückwirkend

Deshalb müssen Fluggesellschaften ihre Passagiere ab sofort mit bis zu 600 Euro pro Person entschädigen, wenn diese aufgrund eines Streiks des Airline-Personals von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen waren. "Dieser Präzedenzfall stärkt das europäische Fluggastrecht in erheblichem Maße. Den Fluggesellschaften droht nun eine Klagewelle, denn dieses Urteil gilt auch rückwirkend für alle Flugausfälle und -verspätungen durch Streiks des Airline-Personals, die noch nicht verjährt sind", so Nielsen.

Alleine bei AirHelp wolle man nun "tausende geschlossene Fälle dieser Art" wieder aufrollen und Entschädigungsansprüche durchsetzen. "Wir raten aber auch allen weiteren Fluggästen, die von Flugproblemen aufgrund Airline-Streiks betroffen waren, ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung durchzusetzen", heißt es.

Bis zu 600 Euro

Flugausfälle und -verspätungen können zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.

Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Keine Entschädigung gibt es aber bei "außergewöhnlichen Umständen" wie Unwettern oder medizinischen Notfällen.

Auslöser für das Urteil war im Herbst 2016 ein wilder Streiks bei TUIfly, bei dem rund 100 Flüge ausgefallen waren. Grund für den Streik war die Bekanntgabe von Plänen zur Umstrukturierung der Fluggesellschaft. Daraufhin stieg die krankheitsbedingte Abwesenheit des Cockpit- und Kabinenpersonals. TUIfly wertete das als außergewöhnlichen Umstand und verweigerte den betroffenen Passagieren die Entschädigungszahlung. Der EuGH hat in seinem Urteil nunmehr klar gestellt, dass es sich um keinen außergewöhnlichen Umstand handelt. (red)