Welt

Hassprediger verliert Asyl-Status in der Schweiz

Heute Redaktion
Teilen
Die Schweizer Behörden erkannten Abu Ramadan den Flüchtlingsstatus ab, nachdem er mehrmals in sein Heimatland Libyen reiste.
Die Schweizer Behörden erkannten Abu Ramadan den Flüchtlingsstatus ab, nachdem er mehrmals in sein Heimatland Libyen reiste.
Bild: Screenshot Instagram

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Hassprediger Abu Ramadan seinen Asylstatus verliert. Der war mehrmals in seiner Heimat.

Wie Schweizer Medien berichteten, hatte Abu Ramadan bei einem Freitagsgebet Allah um die "Vernichtung" von Juden, Christen, Hindus, Russen und Schiiten gebeten. Die Hasspredigt wurde auf Video festgehalten.

Während die Ermittlungen in diesem Fall noch laufen, ist eine Entscheidung ab sofort rechtskräftig: Der Libyer verliert den Asylstatus in der Schweiz. Der 64-jährige Prediger war in den vergangenen vier Jahren mindestens zwölfmal in seine Heimat Libyen gereist.

Einreisestempel im Pass

Dabei war er regulär mit einem libyschen Pass dort ein- und wieder ausgereist, wie entsprechende Stempel beweisen. Diesen Pass hat Abu Ramadan 2013 offiziell bei der libyschen Vertretung in der Schweiz beantragt und erhalten. Nach zwei Jahren wurde er bis 2019 verlängert.

Flughafenpolizei ließ ihn auffliegen

Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht hervor, dass die Flughafenpolizei Zürich Abu Ramadan bei seiner Rückkehr aus Libyen kontrollierte und seinen Pass konfiszierte. In einem Schreiben im März 2017 fragte der Libyer die Behörden an, ob er seinen Pass zurückerhalten könne.

Mitte Juli ließ der Mann die Behörden dann wissen, dass er den Pass nicht mehr brauche, da er bei einer Rückkehr nach Libyen in Gefahr wäre. Er sei auf "schwarzen Listen" mit weiteren Personen aufgeführt, die gegen das frühere Ghadaffi-Regime opponiert hätten.

(red)