Österreich

Kopftuch: Verbot alleine für Novak zu wenig

Heute Redaktion
Teilen
Mit ihrer Forderung nach einem Kopftuchverbot an den Wiener Schulen hat die neue Parteimanagerin der SPÖ Wien eine parteiinterne imaginäre Grenze überschritten.
Mit ihrer Forderung nach einem Kopftuchverbot an den Wiener Schulen hat die neue Parteimanagerin der SPÖ Wien eine parteiinterne imaginäre Grenze überschritten.
Bild: Sabine Hertel

Die Forderung der neuen Landesparteisekretärin der SPÖ Wien Barbara Novak nach einem Kopftuchverbot an den Schulen, stößt nicht überall auf überschäumenden Enthusiasmus.

Tatsächlich überschritt die neue Parteimanagerin Barbara Novak (SPÖ) mit ihrem Vorstoß eine imaginäre Partei-Grenze, denn bisher hatten sich die Wiener Genossen gegen Verbote stets gewehrt. Schutz und Unterstützung ja, aber eben kein explizites Verbot.

Dass das Kopftuchverbot parteiintern ein heikles Thema ist, dürfte auch die neue Parteimanagerin schnell gemerkt haben. Auf ihrer Facebook-Seite bemühte sich Novak um Präzision ihrer Aussagen: "Worum es mir in der Kopftuchfrage geht, ist, dass wir es Frauen in Wien ermöglichen, ein freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Vor allem junge Mädchen im Kindergarten- und Volksschulalter brauchen unsere volle Unterstützung – denn wenn Kinder in diesem Alter ein Kopftuch tragen, liegt die Vermutung nahe, dass sie es nicht freiwillig tun".

Novak rudert zurück

Während der geschäftsführende Landesparteiobmann der FPÖ Wien Johann Gudenus das Verbot befürwortet, hält sich die Freude im linken Flügel der SPÖ erwartungsgemäß in Grenzen.

Auf ihrer Facebook-Seite rückt Novak von ihrer Forderung nach einem generellen Kopftuchverbot für Schülerinnen nun vorsichtig ab und erklärt: "Ich persönlich denke, dass ein Kopftuchverbot alleine keine zielführende Maßnahme alleine sein kann und muss jedenfalls von einer Reihe an Maßnahmen sowie Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit begleitet werden".

SPÖ Frauen diskutieren Vorschlag

Eben diese sollen nun parteiintern diskutiert werden. Die SPÖ Wien beschäftige sich schon länger mit der Frage, wie man Mädchen und Frauen noch besser unterstützen, sprich Empowern, kann, erklärt dazu die Vorsitzende der SPÖ Frauen Renate Brauner auf "Heute"-Anfrage.

Dabei werde auch der Vorschlag Novaks diskutiert. Als Grundlage diene dabei ein, am Landesparteitag der SPÖ Wien 2017 beschlossener Antrag, der klar mache, dass die SPÖ Wien nicht will, dass Mädchen etwa im Kindergarten und Volksschule Kopftuch tragen und richtige Schritte sowie ein schnelles Eingreifen fordert.

"Wichtig ist für uns alle jedenfalls, Mädchen und Frauen auf unterschiedlichen Ebenen und durch unterschiedliche Maßnahmen zu stärken, aber auch die Pädagoginnen und Pädagogen, die ja mit Kindern (und Eltern) arbeiten, zu unterstützen", so Brauner.

"Vertiefende inhaltliche Auseinandersetzung"

Mit dem erwähnten Antrag wurde von der SPÖ Wien jedenfalls auch eine vertiefende inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Schwerpunktthema beschlossen. Darauf habe sich Barbara Novak auch bezogen. In dieser stecke die SPÖ Wien gerade mitten drin - konkret wird der innerparteiliche Diskussionsprozess durch einen Dialog zwischen Stakeholdern sowie Betroffenen mit Funktionärinnen der SPÖ Wien begleitet.

Kopftuchverbot rechtlich schwierig

Unklar ist zudem, nach welcher Gesetzeslage Novak das Verbot von Kopftüchern in Wiener Schulen und Bildungseinrichtungen durchsetzen will. Laut geltendem Bundesgesetz ist das Tragen von Kopftüchern in den österreichischen Schulen erlaubt. Sowohl die Europäische Menschenrechtskonvention (Art.9 EMRK) als auch das Staatsgrundgesetz 1867 (Art. 14 Abs. 1) ermöglichen religiös begründete Bekleidungsvorschriften.

Auch das Schulunterrichtsgesetz lässt ein solches Verbot nicht zu. In einem Schreiben des Bildungsministeriums heißt es: "Eine Einschränkung religiöser Gebote steht außerkirchlichen Stellen nicht zu. Daher wäre auch ein allfälliger Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses bzw. des Schulforums, welcher das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Mädchen im Unterricht per Hausordnung bzw. durch eine Verhaltensvereinbarung verbietet, rechtswidrig."

Stadt Wien schützt Schülerinnen

Bei der Stadt verweist man auf eine Reihe von Gesetzen, die schon jetzt auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen abzielen. So habe die MA11 Ende April 2017 eine Information an die Wiener Schulen herausgegeben, in denen die Beobachtung von Kindern, die "gegen ihren Willen aus religiösen Gründen" zum Tragen bestimmter Kleidungs- oder Schmuckstücke gezwungen werden, meldungspflichtig sind. Neben Kopftuch und Niqab zählen übrigens auch Kippa oder das Kreuz dazu.