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90 Euro (!) Strafe für freihändiges Radfahren

Heute Redaktion
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Weil der 26-jährige Manuel seine Hände beim Fahrradfahren in der Jackentasche hatte, soll er nun 90 Euro Strafe bezahlen. Eine Frechheit, wie er findet.

Anfang Oktober fuhr Manuel A. gegen 8.30 Uhr mit dem Fahrrad auf der Mariahilfer Straße in die Arbeit. Der 26-Jährige ist Leiter einer "bständig"-Filiale in der Wiener City. Dorthin war er gerade unterwegs, um das Geschäft aufzusperren. "Wie immer war um diese Uhrzeit nicht viel los", erzählt Manuel im Gespräch mit "Heute".

Handschuhe vergessen

Der 26-Jährige hatte an diesem Tag seine Handschuhe zu Hause vergessen. "Da es sehr kalt war, hatte ich meine Hände in der Jackentasche", erzählt der 26-Jährige weiter.

Ein Polizist hielt ihn auf und fragte Manuel, ob er nicht wisse, dass es verboten sei, ohne Hände am Lenker Fahrrad zu fahren. Manuel gab zu, dass ihm dies bekannt sei. Er wolle ja nur seine Hände in der Jackentasche vor der Kälte schützen, rechtfertigte er sich. "Weder wurden Passanten noch andere Straßenteilnehmer dabei gefährdet", erzählt er.

"30 Euro gleich bezahlen und wir vergessen die Sache"

Der Polizist bot dem 26-jährigen Filialleiter an, 30 Euro gleich zu bezahlen, dann wäre die Sache aus der Welt. Da Manuel im Stress war - er musste ja die Filiale rechtzeitig aufsperren - bat er den Polizisten, es bei einer Verwarnung zu belassen oder ihm die Strafe nach Hause zu schicken. Bei einer Verwarnung blieb es nicht, wie Manuel wenig später bemerken sollte.

Schock: 90 Euro Strafe

Denn nach zwei Tagen bekam der Wiener eine Strafverfügung. "Als ich bei der Post war, hat mich der Schlag getroffen.". Dem 26-Jährigen wurde wegen freihändigen Fahrradfahrens ein Erlagschein über 90 Euro ausgestellt. Eine Frechheit, wie der Filialleiter jetzt findet. Bezahlen will er die Strafe jedenfalls nicht.

"Ich werde auf jeden Fall Einspruch erheben", sagt er im Gespräch mit"Heute". "Ich habe im Internet nachgeschaut, dort steht, dass man für freihändiges Fahrradfahren maximal 30-72 Euro bezahlen muss."

Warum ist die Strafe so hoch?

Nach § 68 Absatz 3 a) StVO ist es verboten "auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen."

Auf "Heute"-Nachfrage bei Polizeisprecher Daniel Fürst, wie man auf eine so Hohe Strafsumme komme, wurden wir an das zuständige Hauptkommissariat verwiesen. Dort legt offenbar ein Strafreferent die genau Summe fest. Dieser war am Nachmittag jedoch nicht mehr zu erreichen.

"Heute" wird weiter nachhaken!

Ist Ihnen schon einmal etwas Ähnliches wie Manuel passiert? Teilen Sie Ihre Erfahrungen in unseren Kommentaren!

(mp)