Österreich

3.900 Euro Schulden auf einmal 17.000 Euro hoch!

Weil sie Mietrückstände von fast 4.000 Euro hatte, verlangte ein Inkassobüro 17.000 Euro von einer Frau. Die Arbeiterkammer half ihr nun.

Heute Redaktion
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Das Inkassobüro verlangte insgesamt fast 17.000 Euro von der Frau.
Das Inkassobüro verlangte insgesamt fast 17.000 Euro von der Frau.
Bild: iStock

Eine Arbeiterin aus Molln (Bez. Kirchdorf) war vor 12 Jahre in finanzielle Schwierigkeiten geraten, hatte schließlich Mietschulden in der Höhe von 3.900 Euro. Über ein Inkassobüro wollte sie das Geld in monatlichen Raten zurückzahlen.

Bis heute zahlte die Frau 6.650 Euro zurück, dennoch sollte sie im September 2017 plötzlich eine weitere Zahlung von 10.290 tätigen. Die verzweifelte Frau ging schließlich zur Arbeiterkammer, um sich helfen zu lassen.

Und es reichte nur ein Schreiben der Konsumentenschützer und das Inkassobüro zog die überzogenen Forderungen zurück. "Inkassokosten müssen zweckmäßig, notwendig und angemessen sein. Wenn der Schuldner dem Gläubiger mitteilt, dass er nicht zahlen kann, ist die Verrechnung von Inkassokosten nicht zulässig", erklären dazu die Konsumentenschützer.

Zudem seien die Höchstsätze aus der Inkassogebührenverordnung nicht immer zulässig. Wichtig sei, dass sich die Schuldner gegen überzogene Forderungen aktiv wehren. Im Zweifelsfall helfen die Experten der Arbeiterkammer weiter.



Tipps der AK für die Rückzahlung von geschuldeten Beträgen

· Wenn Sie eine offene Forderung nicht zahlen können, melden Sie sich umgehend beim Gläubiger und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung ohne dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird.

· Bewahren Sie alle Unterlagen zur Forderung und Belege für Ihre Zahlungen auf und lassen Sie sich die vollständige Bezahlung einer Forderung schriftlich bestätigen.

· Erkundigen Sie sich bei Überschuldung bei einer kostenlosen Schuldnerberatungseinrichtung, welche Möglichkeiten zur Entschuldung für Sie in Frage kommen.

(gs)

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