Österreich

Asylheim-Brand: Urteil der Geschworenen gilt nicht

Paukenschlag am Grazer Gericht: Die Geschworenen sprachen den Angeklagten frei, doch die Richterin ist der Meinung, dass das Urteil falsch ist.

Heute Redaktion
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Das Grazer Straflandesgericht
Das Grazer Straflandesgericht
Bild: Lisi Niesner

Ein 23-jähriger somalischer Asylwerber hörte am Freitagabend das Urteil der Geschworenen. Er stand wegen einer Brandstiftung in einem Asylheim und versuchten Mordes vor Gericht.

Der Freispruch

Die Geschworenen entschieden auf Freispruch. Obwohl es beim ersten Prozesstag Ende August belastende Zeugenaussagen zu hören gab, entschieden die Laienrichter einstimmig GEGEN den Vorwurf des Mordversuchs.

Bei der Frage, ob der Somalier stattdessen der Körperverletzung schuldig war, gab es bei der Abstimmung Gleichstand - deshalb wurde er freigesprochen.

Die Anklage

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, in Graz mehrere Autos in Brand gesetzt und ein anderes Fahrzeug beschädigt zu haben. Danach soll er in einem Asylheim in Schäffern (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) mit zwei anderen Asylwerbern gestritten und diese in deren Zimmer eingesperrt haben. Danach - so steht es in der Anklage - legte er vor der Zimmertür Feuer.

Ein Gutachter diagnostizierte dem Mann eine Borderline-Störung, befand ihn aber für zurechnungsfähig.

Auch beim Anklagepunkt Brandstiftung bei den Autos waren sich die Geschworenen nicht einig. Sie verurteilten ihn wegen Sachbeschädigung (des einen Autos) zu vier Monaten Haft. Dazu hätten acht Monate hinzukommen sollen, die er von einer vorangegangenen Strafe offen hat.

Berufsrichter vs. Geschworene

Soweit der Plan der Geschworenen. Die Berufsrichter, die dem Prozess vorsaßen, sahen das aber anders. Die vorsitzende Richterin Elisabeth Juschitz war der Meinung, dass die Geschworenen ein falsches Urteil gefällt haben und hob es auf.

Nun geht der Fall an das Oberlandesgericht, wo er höchstwahrscheinlich neu verhandelt werden muss. (red)