Österreich

Tod nach Infarkt bei Arzt: So verlief die Tragödie

Für Diskussion hat der Artikel über Erich S. (57) gesorgt – so lief die Tragödie aus Sicht der Witwe ab. Anwältin Karin Prutsch vertritt sie.

Heute Redaktion
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Die Witwe ist sicher: Hätte der Arzt beatmet, würde Erich S. noch leben. Hier der exakte Bericht der Anwältin Karin Prutsch: Aus dem Notarzteinsatzprotokoll ergibt sich, dass Erich S. in der Ordination des Arztes einen Herzinfarkt und in der Folge einen Herzstillstand erlitt.

Im LKH Bruck an der Mur wurde bei Erich S. ein Hinterwandinfarkt diagnostiziert. Es wurden drei Stents gesetzt und Erich S. auf die Intensivstation verbracht, wobei den Angehorigen mitgeteilt wurde, dass es bei Erich S. zu einer massiven Hirnschadigung gekommen sei, aufgrund einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff. Das Herz von Erich S. war nach der operativen Stent-Legung funktionsfahig, jedoch verstarb Erich S. funf Tage spater am 15.08.2015 im LKH Bruck an der Mur an Hirntod aufgrund der Sauerstoffunterversorgung des Gehirns.



Sauerstoffunterversorgung

Es wurde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Leoben verfasst, das Strafverfahren gegen den Arzt jedoch eingestellt. Nunmehr ist ein Zivilverfahren anhangig (Anm.: geht im Juli 2017 in die 4. Runde), wobei die Witwe von Erich S. zusammengefasst zum Vorwurf macht, dass die Reanimationsmaßnahmen bei Herzinfarkt im Untersuchungszimmer des Arztes vollig unzureichend waren und es zu einer Sauerstoffunterversorgung im Rahmen der Erstversorgung durch den niedergelassenen Arzt gekommen ist, wodurch es zum tragischen Ablegen von Erich S. kam.

Nunmehr wurde im Zivilverfahren ein Gutachten aus dem Fachbereich Intensivmedizin eingeholt. Der Sachverstandige fuhrt darin aus, dass als Mindeststandard von einem durchschnittlich sorgfaltig handelnden Allgemeinmediziner zu fordern ist, dass ein Kreislaufstillstand unverzuglich erkannt und die Beatmung und Herzmassage effizient und ohne Unterbrechung durchgefuhrt wird. Dies sei nach Ansicht des Sachverstandigen nicht erfolgt, sodass Erich S. an den Folgen der unrichtigen und insuffizienten Behandlung irreversibel an seiner Gehirnfunktion geschadigt wurde und an diesen Folgen verstarb.

Es wird gerichtlich die Ubernahme der Beerdigungskosten gefordert, Schmerzengeld fur den Verstorbenen in der Hohe von € 5.000 und Trauer- schmerzengeld fur die Witwe in der Hohe von € 18.000. Noch vor der nachsten Verhandlung im Juli 2017 werden weitere Anspruche der Hohe nach geltend gemacht.

Witwe erhebt schwere Vorwürfe



Fur die Hinterbliebenen ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Arzt fur Allgemeinmedizin notwendige Reanimationsmaßnahmen, insbesondere eine notwendige Sauerstoffversorgung unterlasst, wenn sein Patient vor seinen Augen einen Herzinfarkt erleidet. Genau diese Situation hatte nach Ansicht der Witwe fur Erich S. lebensrettend sein sollen, da bekannterweise bei einem Herzinfarkt und sofortigen Reanimationsmaßnahmen sehr gute Uberlebenschancen bestehen und nur bei Unterlassen dieser Maßnahmen eine Gehirnschadigung eintritt. Erich S. war im Gesicht blau (zyanotisch) angelaufen als Rettungssanitater und Notarzt eintrafen. Ware eine Sauerstoffversorgung erfolgt, ware der Patient keinesfalls zyanotisch vorgefunden worden.

Wie sich aus den medizinischen Unterlagen ergibt, ist die Operation am Herzen gut verlaufen und hatte Erich S. nach Stentsetzung weiterleben konnen, ware nicht sein Gehirn durch die Sauerstoffunterversorgung irreversibel geschaedigt worden.

Und: Erich S. war Nichtraucher, trank nur selten Alkohol, war nicht übergewichtig – die Witwe ist seit dem Ableben ihres Gatten gebrochen.

(Lie)