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Deutschland führt drittes Geschlecht ein

Heute Redaktion
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Deutsches Verfassungsgericht verlangt drittes Geschlecht im Geburtenregister
Deutsches Verfassungsgericht verlangt drittes Geschlecht im Geburtenregister
Bild: picturedesk.com/APA

Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Es gab damit einer intersexuellen Klägerin recht.

Intersexuelle Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden ihre geschlechtliche Identität "positiv" eintragen zu lassen, entschieden die Verfassungsrichter in Karlsruhe.

Zur Begründung verwies das Gericht auf das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht. Das Persönlichkeitsrecht schützt nach Auffassung des Gerichts auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.

Bisherige Regelung verfassungswidrig

Die bisherige Regelung sei mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als dass es neben "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht eintragen zu lassen.

Im September 2016 hatte die intersexuelle Vanja eine Gruppe organisiert und eine Verfassungsklage eingebracht. Die Organisatorin, die intersexuelle Vanja, war bei ihrer Geburt 1989 als weiblich registriert worden.

"Inter" statt Leerstelle

Sie wollte zunächst beim Standesamt durchsetzen, dass diese Bezeichnung gestrichen und durch "inter/divers" ersetzt werde. Das Standesamt lehnte den Antrag jedoch mit dem Verweis ab, das Gesetz sehe nur die Optionen "männlich" oder "weiblich" vor sowie die Möglichkeit, kein Geschlecht einzutragen.

Vanja legte daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein. Eine Leerstelle sei nicht das Gleiche, so die Begründung. Dem stimmten die Richter nun zu. (red)